Das LG Düsseldorf hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Lebensmittelhersteller untersagt, für eine pflanzliche Skyr-Alternative die Bezeichnung „SKYR STYLE“ zu verwenden (LG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2022, Az. 38 O 120/19, nicht rechtskräftig, F 8 5/19).
Sachverhalt und Auffassung der Wettbewerbszentrale
Die Beklagte vertreibt ein mit Calcium und Vitaminen angereichertes fermentiertes Sojaerzeugnis unter dem Produktnamen „SKYR STYLE“ auf der Schauseite der Verpackung. Auf der Verpackung heißt es unter anderem „Pflanzliche Alternative zu Skyr Style Joghurt“. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist der Begriff „Skyr“ eine verkehrsübliche Bezeichnung für das entsprechende Milchprodukt. Die Verwendung dieses Begriffs für pflanzliche Skyr-Ersatzprodukte ist daher nach ihrer Auffassung unzulässig und stellt einen Verstoß gegen den absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte nach der Verordnung (EU) 1308/2013 dar.
Urteilsbegründung
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die unlautere Werbung nach Art. 78 Abs. 2 i.V.m. Anhang VII Teil III Nr. 2 b), Nr. 5 und 6 der Verordnung (EU) 1308/2013, § 3a UWG aus den nachfolgenden Gründen:
Nach den genannten Vorschriften seien die tatsächlich für Milcherzeugnisse verwendeten Bezeichnungen ausschließlich diesen vorbehalten und dürften für pflanzliche Erzeugnisse selbst dann nicht verwendet werden, wenn durch klarstellende oder beschreibende Zusätze auf den pflanzlichen Ursprung hingewiesen werde. „Skyr“ sei das isländische Wort für eine nach isländischer Tradition aus (entrahmter) Milch hergestellte Milchspeise, die einen geringen Fett- und einen hohen Proteingehalt aufweise, von cremiger Konsistenz sei und geschmacklich einer Mischung aus Magerquark und Joghurt nahekomme. Lebensmittelrechtlich sei es als Frischkäseerzeugnis einzuordnen. Entsprechende Frischkäseerzeugnisse würden seit mehreren Jahren in Deutschland bei allen größeren Lebensmitteleinzelhändlern und Discountmärkten stets mit der dominierenden und auf der Schauseite der Verpackung angegebenen Bezeichnung „Skyr“ im Produktnamen verwendet. Daher sei „Skyr“ eine von Verbrauchern ohne weitere Erklärung akzeptierte und damit verkehrsübliche Bezeichnung für ein nach isländischer Tradition hergestelltes Frischkäseerzeugnis.
Die Ergänzung durch den Zusatz „STYLE“ sei ebenso unbeachtlich wie der vorangestellte Markenname.
Kontakt:
Wettbewerbszentrale
Büro Bad Homburg
Dr. Tudor Vlah, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: 06172-121538
Telefax: 06172-84422
E-Mail: vlah@wettbewerbszentrale.de
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