Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Vermittlers für Photovoltaik-Anlagen vorgegangen. Geworben hatte der Vermittler mit einer angeblichen Solarpflicht. Das LG Bremen verurteilte den Vermittler nun zur Unterlassung (Urteil vom 08.01.2025, Az. 9 O 345/24, nicht rechtskräftig).
In einer Kleinanzeigen-App hatte der Vermittler mit Aussagen wie „Solarpflicht: Hausbesitzern drohen bis zu 5.000 Euro Strafe“ geworben. Mit dem Bild eines verängstigt blickenden alten Mannes illustrierte der Vermittler seine Anzeige. Ein verlinktes Advertorial führte die Inhalte näher aus.
Wesentliche Informationen über starke regionale Unterschiede
Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung für irreführend, weil wesentliche Informationen fehlten. Denn eine bundesweite „Solarpflicht“, bei der Hauseigentümer ihr Haus anlasslos nachrüsten müssen, existiert nicht. In Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gibt es derzeit gar keine solche Pflicht. Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sieht eine „Solarpflicht“ nur für bestimmte gewerbliche Objekte vor. Andere Landesgesetze schreiben lediglich vor, dass bei wesentlichen Umbauten des Daches bzw. einer grundlegenden Dachsanierung eine PV-Anlage errichtet werden muss – so beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg. In weiteren Ländern wie Nordrhein-Westfalen greift eine solche Pflicht aber erst ab 2026.
Das Landgericht hielt die Werbung nun ebenfalls für rechtswidrig. Es argumentierte, nähere Informationen über die Reichweite der Solarpflicht seien wesentlich für die geschäftliche Entscheidung der Kundschaft. Da Anzeige und Advertorial insgesamt neun Mal auf drohende Bußgelder eingegangen waren, sei Platz gewesen für eine Aufklärung über die regional äußerst unterschiedliche Lage.
Weiterführende Informationen
News der Wettbewerbszentrale vom 30.12.2024 // Werbung mit Angst vor der Energiewende >>
News der Wettbewerbszentrale vom 18.06.2024 // Angeblich besser als Wärmepumpen: Irreführende Werbung für „alternative“ Elektro-Heizung beendet >>
HH 03 0002/24
kok
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