Im Rahmen des IT-Gipfels, der im Dezember 2007 stattgefunden hat, wurde ein Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung verabschiedet. Dieser soll dazu beitragen, dass die Servicequalität in der Kundenbetreuung von Telekommunikationsunternehmen verbessert und die Kundenzufriedenheit erhöht wird.
Erarbeitet wurde der Leitfaden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Service- und verbraucherfreundlichen IT“, an der u. a. das Bundesverbraucherschutzministerium, Unternehmen der Telekommunikationsbranche, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie unabhängige Institutionen und Wissenschaftler beteiligt waren.
Der Leitfaden definiert u. a. Standards zur Erreichbarkeit der Kundenbetreuung, Kosten von Kundenhotlines und zum Datenschutz. Diese Standards sollen sowohl in der Kundenbetreuung im stationären Betrieb (Point of Sale) als auch in der Kundenbetreuung durch Call-Center, Internet oder sonstige Informationsmaterialien (z.B. Handbücher) als Maßstab dienen.
Quelle und weiterführende Informationen:
Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) >>
Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrere Angebote von Dubai-Schokolade
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Irreführung mit Risikoaussagen bei offenen Immobilienfonds