Zwischen den Bezeichnungen DBA und DB besteht keine Verwechslungsgefahr, entschied am 22.06.2004 das Hamburger Landgericht. Die Deutsche Bahn, die unter der Abkürzung DB auftritt, hatte die Billigfluglinie deutsche BA aufgefordert, die Abkürzung DBA nicht weiter zu verwenden. Sie war der Auffassung, dass der Verbraucher die beiden Unternehmen aufgrund der Buchstabengleichheit verwechseln würde. Der Verkehr auf der Schiene und in der Luft sei allerdings so unterschiedlich, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, entschied die zuständige zwölfte Kammer des Hamburger Landgerichts. DB werde automatisch mit dem Schienenverkehr in Verbindung gebracht, nicht mit einem Luftfahrtunternehmen.
Quelle: Handelsblatt.com vom 22.06.2004, sueddeutsche.de vom 22.06.2004
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