Das Landgericht Hamburg hat einem Möbelhändler verboten, Möbel im „Bauhaus-Stil“ zu bewerben, wenn diese keine Original-Produkte sind. Das zeigt, ein wirksamer Schutz gegen Plagiate ist nicht nur durch das Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht möglich, sondern auch über das Wettbewerbsrecht.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale mit Grundsatzverfahren beim BGH: Werbung für „High Protein Produkte“ mit gesonderten Protein-Angaben auf dem Prüfstand
-
OLG Köln untersagt Werbung einer Fluggesellschaft mit „CO₂-neutral reisen“ als irreführend
-
BGH: „Negativzinsen“ bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam
-
Rückblick: Vortrag auf dem Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB 2025)
-
BGH entscheidet erneut zur Unzulässigkeit von Angaben bei der Bewerbung von Desinfektionsmitteln