Home News Landgericht Berlin: Auch für Hyperlinks gilt das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt – 13.12.2005

Landgericht Berlin: Auch für Hyperlinks gilt das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt – 13.12.2005

Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein.

Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein. Fehlt es hieran, so liegt ein Verstoß gegen das so genannte redaktionelle Trennungsgebot und damit gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG vor.

LG Berlin, Urteil v. 26.7.2005, Az: 16 O 132/05

Quelle: Wettbewerbsrecht Aktuell: Urteils- und Literaturauswertung 12/2005

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