Die Wettbewerbszentrale hat den französischen Pharmakonzern Sanofi wegen eines am Mittwoch publizierten Anzeigenmotivs mit dem kranken Kind Jan abgemahnt. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist die Werbeanzeige wettbewerbswidrig. Durch die textlichen Ausführungen wird dem Publikum suggeriert, dass bei erfolgter Übernahme von Aventis durch Sanofi dem bildlich dargestellten kranken Kind Jan geholfen werden kann. Mit der plakativen Darstellung des kranken Kindes und seines drohenden Schicksals wird hier an die Gefühle des Publikums appelliert und Abhilfe versprochen. „Eine derartige Gewähr für eine drastische Verkürzung von Forschungszeiten und die Entwicklung neuer Medikamente kann Sanofi auch nach Übernahme von Aventis richtigerweise nicht übernehmen“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, zur Begründung der Abmahnung.
Die Sanofi-Zentrale in Paris hat nunmehr bis 2. Februar 2004,
18 Uhr, Zeit zu entscheiden, ob die Werbung eingestellt und hierzu eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, oder aber ein gerichtliches Verbot herbeigeführt werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
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