Am 19. Oktober hat der EuGH zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Zum einen hat er die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für eine holländische Versandapotheke verneint. Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser wird in seinem Vortrag die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Apothekenbranche beleuchten. Zum anderen hat sich der EuGH zur Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen geäußert. Der datenschutzrechtliche Vortrag von RA Dr. Claudius Dechamps gewinnt damit weiter an Aktualität. Korruption im Gesundheitswesen – diesem Thema nähert sich Oberstaatsanwalt Badle aus strafrechtlicher und Peter Brammen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die aktuelle Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen wird von Peter Breun-Goerke dargestellt. Wer haftet für unzulässige Werbekonzepte? Diese Frage wird RA Dr. Hans-Jürgen Ruhl beantworten. RA Dr. Stefan Eck stellt Vorteile und Risiken des Verfügungsverfahrens dar. Viele reden von Digitalisierung in der Gesundheitsbranche; Dr Matthias Reumann zeigt, was heute schon möglich ist.
Weiterführende Hinweise
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig