Der diesjährige Kongress der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (Liga/LIDC) fand vom 25. – 28. September 2008 in Hamburg statt. Mehr als 100 Juristen aus Unternehmen, Verbänden, der Wissenschaft und der Anwaltschaft kamen aus 17 Ländern zu dem diesjährigen Kongress der Liga zusammen, um Fragen des aktuellen Wettbewerbs- und Kartellrechts zu diskutieren. Ausrichter des Kongresses in diesem Jahr war die deutsche Landesgruppe der Liga. Sie ist bei der Wettbewerbszentrale angesiedelt als Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht mit eigenem Mitgliederstamm.
Eingeleitet wurde der Kongress mit den Eröffnungsreden von Dr. Bernhard Heitzer, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, zum Thema „Wettbewerbsrecht zwischen Ordnungspolitik und Ökonomisierung – Rahmenbedingungen der kartellbehördlichen Aktivitäten“ und Lowri Evans, der stellvertretenden Generaldirektorin Organisation und Abläufe, Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, mit dem Titel „Die Rolle der Wirtschaftswissenschaft in einer modernen Wettbewerbspolitik“.
Die Keynote Ansprache hielt Prof. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, zu dem spannenden Thema „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsfreiheit: Wo liegt der gerechte Ausgleich?“.
Die anschließenden Arbeitssitzungen widmeten sich den Themen:
Frage A: In welchen Fällen kann Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung die Gewährung von Treuerabatten und Nachlässen untersagt werden, die nicht durch Kosteneinsparungen gerechtfertigt sind?
Frage B: Unter welchen Umständen und in wieweit sollte die Gesetzgebung dem Werbenden positive Informationspflichten auferlegen?
Diskussionsgrundlage hierfür war jeweils ein umfassender internationaler Bericht, mit dem die Erkenntnisse und Analysen der einzelnen nationalen Berichte zusammengefasst wurden.
Der nächste Kongress der Liga wird vom 22. – 25. Oktober 2009 in Wien stattfinden.
Die Arbeitsthemen lauten:
1. Soll den Wettbewerbsbehörden vollkommene Ermessensfreiheit in Untersuchungen von Verletzungsfällen eingeräumt werden und wenn ja, unter welchen Kriterien?
2. Was sind die Kriterien um „look alikes“ als gesetzeswidrig zu bestimmen? Welche Verbote bzw. welche Sanktionsmöglichkeiten soll es geben?
Weiterführende Informationen:
Nationaler Bericht 2008 Deutschland zur Frage A >>
Nationaler Bericht 2008 Deutschland zur Frage B >>
Internationaler Bericht 2008 zur Frage A (engl.) >>
Internationaler Bericht 2008 zur Frage B (engl.) >>
Conclusions 2008 zur Frage A (engl.) >>
Conclusions 2008 zur Frage B (engl.) >>
Homepage der LIDC, wo alle weiteren nationalen Berichte abrufbar sind >>
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