Home News Kennzeichnung von Reifen mit dem Europäischen Reifenlabel seit 01.11.2012 Pflicht im Handel mit Reifen

Kennzeichnung von Reifen mit dem Europäischen Reifenlabel seit 01.11.2012 Pflicht im Handel mit Reifen

Seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (Pkw, Transporter, Busse, Lkw) mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden.

Das EU-Reifenlabel ähnelt dem bereits zum 01.12.2011 eingeführten Energieeffizienzlabel für Pkw. Es enthält Informationen über den Rollwiderstand des Reifens (stilisierte Tankstellenzapfsäulensymbol), die Nasshaftung des Reifens (stilisierte Regenwolke) und das externes Rollgeräusch des Reifens

Seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (Pkw, Transporter, Busse, Lkw) mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden.

Das EU-Reifenlabel ähnelt dem bereits zum 01.12.2011 eingeführten Energieeffizienzlabel für Pkw. Es enthält Informationen über den Rollwiderstand des Reifens (stilisierte Tankstellenzapfsäulensymbol), die Nasshaftung des Reifens (stilisierte Regenwolke) und das externes Rollgeräusch des Reifens (stilisierter Lautsprecher). Bei jedem der drei Reifenparameter wird der Reifen gesondert klassifiziert, da wegen der Wechselwirkung der Parameter die Bildung einer einzigen Klasse nicht möglich ist. Beim externen Rollgeräusch ist zusätzlich der gemessene Dezibelwert aufgeführt.

kfzDas Label soll einen Anreiz zum Kauf von Reifen mit geringem Rollwiderstand (Senkung des Kraftstoffverbrauchs und damit verbundenen CO2-Ausstoßes des Kfz), hoher Nasshaftung Verkehrssicherheit) und geringem externen Rollgeräusch (Straßenlärm) schaffen. Von der Kennzeichnung ausgenommen sind neben den Reifen für zweirädrige Kraftfahrzeuge (Mofa, Moped, Motorroller, Motorrad) besondere Reifen wie z. B. runderneuerte Reifen, gewerblich eingesetzte Geländereifen, Reifen für Oldtimer, Notreifen (Typ T), Spikes oder Rennreifen.

Die Reifen müssen im stationären Handel und in einem Onlineshop im Internet, aber auch in jeglichem „technischen“ Werbematerial (Broschüren, Kataloge, Auftritt im Internet) gekennzeichnet werden. Nicht zum technischen Werbematerial zählen lediglich Inserate auf Plakatwänden, in Zeitungen, Zeitschriften, in Radio- oder Fernsehsendungen oder in ähnlichen Formaten im Internet.

Verantwortlich für die Kennzeichnung der Reifen sind Reifenhersteller, -lieferanten und -händler (Groß- und Einzelhändler). Da es sich bei Reifen um Originalzubehör von Kfz handelt, sind Kfz-Hersteller und -Händler und auch Kfz-Werkstätten ebenfalls betroffen.

Grundlage ist die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EU) Nr. 1222/2009 vom 25.11.2009 zur Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter, ergänzt durch die Verordnungen (EU) Nr. 228/2011 vom 07.03.2011 und Nr. 1235/2011 vom 29.11.2011 (Ergänzungen bezüglich. Prüfmethoden bei der Klassifizierung der Reifen), die direkt in allen Mitgliedstaaten der EU gilt.

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