Home News Kein Schutzschirm für Lebensversicherungen – Anwaltskanzlei verpflichtet sich zur Unterlassung irreführender Angaben

Kein Schutzschirm für Lebensversicherungen – Anwaltskanzlei verpflichtet sich zur Unterlassung irreführender Angaben

Eine nach eigenen Angaben auf Vermögensrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in München richtete ein Werbeschreiben an „alle Mandanten und Freunde“. Die Kanzlei bietet insbesondere auch auf ihrer Internetseite Versicherungsnehmern die Überprüfung ihrer Lebensversicherung an im Hinblick auf die Frage, ob ein „Ausstieg“ aus der Lebensversicherung möglich ist.

Im Rahmen des zur Akquise derartiger Mandanten versandten Rundschreibens stellte die Rechtsanwaltskanzlei die Behauptung auf, dass eine Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) ergeben habe, dass derzeit schon 6 Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt seien.

Eine nach eigenen Angaben auf Vermögensrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in München richtete ein Werbeschreiben an „alle Mandanten und Freunde“. Die Kanzlei bietet insbesondere auch auf ihrer Internetseite Versicherungsnehmern die Überprüfung ihrer Lebensversicherung an im Hinblick auf die Frage, ob ein „Ausstieg“ aus der Lebensversicherung möglich ist.

Im Rahmen des zur Akquise derartiger Mandanten versandten Rundschreibens stellte die Rechtsanwaltskanzlei die Behauptung auf, dass eine Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) ergeben habe, dass derzeit schon 6 Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt seien. Darüber hinaus wurde behauptet, dass die BaFin erwarte, dass innerhalb der nächsten 5 – 6 Jahre kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig sei und das Produkt Lebensversicherung nicht mehr existent sein wird.

Tatsächlich hat jedoch die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)“, wie es in dem Schreiben korrekt hätte heißen müssen, weder Lebensversicherungen unter einen Schutzschirm gestellt noch verlautbaren lassen, dass Lebensversicherer in Zukunft nicht mehr überlebensfähig seien. Die BaFin sah sich aufgrund des Schreibens der Anwaltskanzlei veranlasst, auf ihrer Internetseite unter dem 14. April 2016 eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Mandantenwerbung der Anwaltskanzlei unter dem Gesichtspunkt der irreführenden Werbung. Unabhängig davon, dass es das von der Anwaltskanzlei als Quelle erwähnte „Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN)“ nicht gibt, sind die Angaben über einen Schutzschirm für Lebensversicherungsunternehmen unrichtig. Die Anwaltskanzlei verpflichtet sich im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in Zukunft auf die Veröffentlichung derartiger unrichtiger Informationen zu verzichten (F 5 0204/16).

Weiterführende Informationen

News der BaFin vom 14. April 2016 (im Internetangebot der BaFin) >>

Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>

pbg

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