Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Tagen diverse Leistungsanbieter in der Touristik abgemahnt, die s.g. Buchungswettbewerbe für Reisebüro-Mitarbeiter propagiert hatten. Diese hatten Reisebüro-Mitarbeitern regelmäßig Sach- und Geldprämien oder die Chance auf wertvolle Gewinne mit der Maßgabe versprochen, dass während eines bestimmten Aktionszeitraums möglichst viele Reisen aus dem eigenen Angebot vermittelt wurden. Die Wettbewerbszentrale hat dies als wettbewerbsrechtlich unzulässig gerügt, da der Verbraucher von dieser Einflussnahme auf die Beratungstätigkeit der Expedienten regelmäßig nichts erfährt. „Der Verbraucher vertraut nach wie vor auf eine objektive Beratung im Reisebüro. Dieses Vertrauen dürfen Anbieter nicht dadurch ausnutzen, dass man sich den Expedienten über einen Buchungswettbewerb zum eigenen Vorteil quasi kauft“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale.
Zwischenzeitlich haben die abgemahnten Unternehmen die Wettbewerbe abgebrochen und sich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet. Hierzu zählen die Reiseveranstalter LAL Sprachreisen GmbH und Schauinsland Reisen GmbH, die europäische Repräsentanz des canadischen Charter Carriers Air-Transat sowie eine für eine spanische Hotelgruppe agierende Werbeagentur.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
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