Eine isländische Bank bewarb u. a. im Internet die Eröffnung eines Tagesgeldkontos mit einer Zinsgarantie bis zum 1. Januar 2009. Es handelte sich um Tagesgeldanlagen bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro pro Person. Geworben wurde u. a. mit dem Hinweis auf die kostenlose Kontoführung und eine „umfassende Einlagesicherung“.
Tatsächlich waren aber Einlagen nicht bis zur maximalen Einlagehöhe von 10 Millionen Euro abgesichert, sondern lediglich bis zu einer Höhe von 20.887,00 € nach den einschlägigen isländischen Bestimmungen zum Einlagensicherungsfonds. Die Wettbewerbszentrale hat diese Werbung im Rahmen des außergerichtlichen Konfliktmanagements als irreführend beanstandet. Insbesondere im Hinblick auf die gleichzeitig erfolgende Nennung der Maximalhöhe der Einlage wird mit dem Hinweis auf eine umfassende Einlagesicherung der Eindruck erweckt, dass alle Einlagen vollständig und in ganzer Höhe abgesichert sind, was tatsächlich jedoch nicht der Fall ist. Die Bank hat sich verpflichtet, in Zukunft nicht mehr mit dem Hinweis auf eine umfassende Einlagesicherung zu werben, sofern der maximal mögliche Einlagebetrag nicht vollständig durch eine entsprechende Einlagesicherung abgesichert ist.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater