Rund 6.000 Anfragen und Beschwerden sind bei der Wettbewerbszentrale im Jahr 2023 eingegangen. Häufigster Grund dafür: Irreführung oder fehlende Transparenz in der Werbung. Dies ist dem Jahresbericht 2023 der Wettbewerbszentrale zu entnehmen, den die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb nun veröffentlicht hat.
Die Wettbewerbszentrale hat Werbemaßnahmen verschiedenster Branchen und Vertriebsstufen sowie Unternehmensgrößen überprüft. In 1.125 Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils eine förmliche Beanstandung ausgesprochen. Auch wenn meist eine außergerichtliche Einigung erreicht und der Wettbewerbsverstoß ausgeräumt wurde: Die Wettbewerbszentrale hat auch 2023 in etlichen Fällen ihren Unterlassungsanspruch bei Gericht geltend gemacht. In rund 230 Fällen führte sie Einigungsstellenverfahren.
Grundsatzverfahren zur Werbung mit Green Claims und Plattformhaftung
Ein Thema in der Fallbearbeitung war erneut die Werbung mit „klimaneutral“. Zu diesem Themenkomplex der Werbung mit Umweltbezug führt die Wettbewerbszentrale mehrere Grundsatzverfahren, um für die Wirtschaft mehr Rechtssicherheit bei derartigen Werbemaßnahmen zu erreichen. In einem der Verfahren wird der Bundesgerichtshof am 27.06.2024 entscheiden (BGH, Az. I ZR 98/23, vgl. dazu den Jahresbericht auf S. 14ff. sowie News der Wettbewerbszentrale vom 19.4.2024 // BGH will am 27.06.2024 Entscheidung zur Werbung mit „klimaneutral“ verkünden >>).
Außerdem will die Zentrale gerichtlich klären lassen, wie weit die Plattformhaftung im Falle von Verstößen durch Drittanbieter gegen formale Marktverhaltensregeln, wie etwa dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, reicht (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22 – nicht rechtskräftig, vgl. Jahresbericht S. 16).
Das allerdings sind nur zwei von den vielen Themen, mit denen sich die Wettbewerbszentrale in 2023 befasst hat. In anderen Fällen ging es beispielsweise um wertvolle Wechselprämien, die gegen die „Strompreisbremse“ verstießen, intransparente Vertragsverlängerung, die Frage der Aufschlüsselung durchschnittlicher Sternebewertungen oder unzulässige Zahlungsentgelte.
Einen größeren Ausschnitt aus der Bandbreite der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Jahr 2023 finden Sie hier, im Jahresbericht 2023 (pdf-Download) >>.
Weiterführende Informationen
Jahresbericht 2023 (pdf-Download) >>
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in einzelnen Branchen >>
Was ist die Einigungsstelle? Vgl. FAQs der Wettbewerbszentrale >>
ug
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig