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Influencer Marketing: Schleichwerbung auf Instagram vermeiden – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden

Die Wettbewerbszentrale hat heute einen Leitfaden >> veröffentlicht, in dem sie ihre Auffassung zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und vielen damit verbundenen Einzelfragen vorstellt.

Unter den Beteiligten – dies sind Content-Creator wie Influencer und Blogger, Werbeagenturen genauso wie die werbetreibenden Unternehmen, welche auf Influencer Marketing zurückgreifen – herrscht Unsicherheit,

Die Wettbewerbszentrale hat heute einen Leitfaden >> veröffentlicht, in dem sie ihre Auffassung zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und vielen damit verbundenen Einzelfragen vorstellt.

Unter den Beteiligten – dies sind Content-Creator wie Influencer und Blogger, Werbeagenturen genauso wie die werbetreibenden Unternehmen, welche auf Influencer Marketing zurückgreifen – herrscht Unsicherheit, wie eine korrekte Kennzeichnung von Werbe-Posts auf Instagram auszusehen hat: Das hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb in ihrer Praxis beobachtet – und diese Erkenntnis zum Anlass genommen, ihre Meinung zu den Anforderungen an eine Werbekennzeichnung auf Instagram in dem heute vorgestellten Leitfaden >> zu veröffentlichen.

„Influencer Marketing geht ohne Schleichwerbung. Aber es sind bestimmte Regeln zu beachten. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl Influencer als auch werbetreibende Unternehmen Anhaltspunkte dafür bekommen, welche Anforderungen an die Transparenz von Werbe-Posts gestellt werden.“, erläutert Christina Kiel, Juristin bei der Wettbewerbszentrale und dort zuständig für den Bereich Online-Marketing, die Gründe für die Entstehung des Leitfadens. „Die Wettbewerbszentrale will damit fairen Wettbewerb auch im Influencer Marketing in Social Media fördern.“, so Kiel weiter.

Instagram Stories und neue Kennzeichnungsfunktion berücksichtigt
Die Wettbewerbszentrale berücksichtigt in diesem Papier die Besonderheiten von Instagram und neue Funktionen dieser Plattform. Dabei geht sie beispielsweise folgenden Fragen nach:

  • Ist jedes Produkt-Posting gleichzeitig Werbung?
  • Ist eine Platzierung der Werbekennzeichnung innerhalb einer Hashtagwolke zulässig?
  • Reicht eine Kennzeichnung im Nutzerprofil?
  • Was ist bei den Instagram Stories zu beachten?
  • Reicht die vorgegebene Funktion „bezahlte Partnerschaft mit“ aus?

Wettbewerbszentrale will zur Klärung von Rechtsfragen beitragen
„Influencer Marketing findet nicht im rechtsfreien Raum statt.“, meint Kiel. „Influencer, die Schleichwerbung betreiben, wie auch die Unternehmen, für die Schleichwerbung betrieben wird, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.“
Etliche Einzelfragen zur Kennzeichnung von Instagram-Werbepostings sind bisher ungeklärt. „Für Klärung können hier letztlich nur die Gerichte sorgen.“, so Kiel.

Wie in anderen Bereichen auch wird die Wettbewerbszentrale daher nötigenfalls ungeklärte Fälle zu Gericht bringen, um durch Musterverfahren zu mehr Rechtssicherheit für die Werbepraxis beizutragen. Darüber hinaus wird die Wettbewerbszentrale bei Beschwerden auch diejenigen Fälle verfolgen, bei denen die werbliche Erkennbarkeit völlig fehlt.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Pressekontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Christina Kiel, LL.M. Eur.
Landgrafenstr. 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121540
E-Mail: kiel@wettbewerbszentrale.de

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