Aus aktuellem Anlass bitten die ZLW (Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.) und die Wettbewerbszentrale alle Betriebe, insbesondere diejenigen, die in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführt werden, ihre Impressi auf ihren jeweiligen Internetseiten, aber auch in Internetfahrzeugbörsen zu überprüfen und ggf. der Rechtslage anzupassen. Wichtig zu beachten ist, dass neben der korrekten Firmierung und der Angabe des/r Geschäftsführer/s mit Vor- und Zunamen immer auch die Komplementärin angegeben wird. Einzelheiten zur Anbietkennzeichnung sind in § 5 TMG geregelt.
Hintergrund dieses dringenden Aufrufs der ZLW und der Wettbewerbszentrale sind umfangreiche Abmahntätigkeiten von Rechtsanwälten, die im Auftrag von „Automobilhandelsbetrieben“ tätig werden.
Aufgrund der umfangreichen Tätigkeit vorgenannter Anwälte prüfen ZLW und Wettbewerbszentrale unter Einschaltung des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), ob möglicherweise ein missbräuchliches Handeln gem. § 8 Abs. 4 UWG vorliegt.
Es werden daher alle Betriebe gebeten, sämtliche Abmahnungen, ggf. mit Abschluss- oder Sachstandsvermerk, an die ZLW weiterzuleiten, damit das Verfahren entsprechend koordiniert werden kann. Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte der zuständige Verband konsultiert werden.
Kontakt:
Wettbewerbszentrale
Büro München
RAin Silke Pape
RA Dr. Andreas Ottofülling
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