Die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, versandte über einen Zeitraum von über zwei Jahren täuschende Angebotsformulare für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank.
Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. wurde das Versenden derartiger Formulare durch das Landgericht Düsseldorf untersagt (Urteil vom 15.04.2011, 38 O 148/10). Gegen dieses Urteil legte die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das erstinstanzliche Urteil und ließ in diesem Zusammenhang keine Revision zu (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/11). Dies wurde von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, zum Anlass genommen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Per Beschluss vom 6. Februar 2013 (I ZR 70/12) hat der Bundesgerichtshof diese Beschwerde zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und im Übrigen auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erforderten.
RA Peter Solf, Geschäftsführer des DSW: „Das Verbotsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit rechtskräftig. Im Interesse der Vielzahl von Geschädigten begrüßen wir diese Entscheidung sehr. Weitere Formularaussendungen der GWE dürften jetzt nicht mehr zu erwarten sein. Wir hoffen darüber hinaus, dass die GWE endlich auch ihre massive Mahntätigkeit bei denjenigen Opfern einstellt, die solche Formulare irrtümlich unterschrieben haben und in der Folge dann zur Kasse gebeten werden.“
Weitere Informationen:
Herr RA Peter Solf
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg v. d. H.
Tel.: 06172-1215-75
E-Mail: solf@dsw-schutzverband.de
www.dsw-schutzverband.de
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