Wie schon der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. März 2008, Az. VI ZR 7/07) erlaubt auch das Bundesverfassungsgericht Greenpeace in einem aktuellen Beschluss Müller Milch als „Gen-Milch“ zu bezeichnen. Müller Milch störte sich daran, dass Greenpeace in einer Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen in den Jahren 2004 und 2005 ihre Produkte als „Gen-Milch“ benannt hat. Es geht Müller Milch darum, dass die Formulierung „Gen-Milch“ den Eindruck erwecke, dass die von ihnen verarbeitete Milch ihrerseits gentechnisch behandelt sei, obwohl nur die Kühe gentechnisch verändertes Futter fressen.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts darf Greenpeace die Milch von Kühen, die gentechnisch verändertes Futter fressen, als „Gen-Milch“ bezeichnen. Diese Kritik entbehrt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage“ und sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde von Müller Milch (Beschluss vom 8. September 2010, Az. 1 BvR 1890/08).
Weiterführende Hinweise
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 81/2010 >>
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London