Der Rat der Europäischen Union hat vorgestern die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (sog. EmpCo-RL) angenommen. Damit ist die Beschlussfassung zu diesem Gesetzesvorhaben abgeschlossen.
Änderungen bei Werbung mit Umweltaussagen
Mit der EmpCo-RL wird u.a. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Hinblick auf die Werbung mit Umweltaussagen geändert. Es werden neue sog. per se-Verbote eingeführt werden. Dabei geht es um Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen.
Im Hinblick auf Green Claims sollen beispielsweise verboten werden:
Umweltbezogene Angaben wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „CO₂-positiv“, „klimaschonend“ oder „klimaneutral“, ohne dass ein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung vorliegt.
Behauptungen, dass ein Produkt neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf der Grundlage von Emissionsausgleich geschieht.
Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird reguliert. Diese sollen künftig nur noch zulässig sein, wenn sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.
Nächste Schritte
Nach Unterzeichnung der Richtlinie wird diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sodann haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung der Unionsvorschriften in nationales Recht.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 20.02.2024 >>
ug
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