Home News Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Ökodesignrichtlinie vom Bundeskabinett verabschiedet – Kennzeichnungs- und Informationspflichten bei energiebetriebenen Produkten

Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Ökodesignrichtlinie vom Bundeskabinett verabschiedet – Kennzeichnungs- und Informationspflichten bei energiebetriebenen Produkten

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) heute mitteilte, hat das Bundeskabinett den Weg für höhere Energiestandards bei Elektrogeräten frei gemacht:

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie hat die Bundesregierung heute das „Gesetz über umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG)“ als Rahmengesetzgebung beschlossen.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) heute mitteilte, hat das Bundeskabinett den Weg für höhere Energiestandards bei Elektrogeräten frei gemacht:

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie hat die Bundesregierung heute das „Gesetz über umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG)“ als Rahmengesetzgebung beschlossen. Für Produkte wie z. B. Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, PCs und Drucker etc. sollen mit dem von dem BMWi vorgelegten Gesetzesentwurf zukünftige europäische Umweltverträglichkeitsstandards direkt wirksam werden.

Der Gesetzesentwurf betrifft dabei das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und das Ausstellen energiebetriebener Produkte mit Ausnahme von Verkehrsmitteln. Energiebetriebene Produkte, die aufgrund einer Durchführungsmaßnahme Ökodesign-Anforderungen unterfallen, dürfen nach dem Entwurf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Anforderungen auch erfüllen.

Weiterhin müssen die Produkte bzw. ihre Verpackung und beigefügte Unterlagen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Die CE-Kennzeichnung muss u. a. gut sichtbar und lesbar angebracht sein sowie eine festgelegte Gestalt und Mindestgröße haben. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung dürfen keine weiteren Kennzeichnungen angebracht werden, durch die Dritte irregeführt werden können. Schließlich müssen der Hersteller bzw. ein Bevollmächtigter und der Importeur eines energiebetriebenen Produktes ihren Namen und Adresse auf dem Produkt bzw. der Verpackung anbringen und das Produkt so kennzeichnen, dass es eindeutig identifiziert werden kann.

Das Gesetz soll voraussichtlich am 21. September 2007 im Bundesrat beraten werden.

Quellen und weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 8.8.2007 >>

Gesetzesentwurf „Gesetz über umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz – EBPG)“ >>

EuP-Richtlinie (Ökodesignrichtlinie) zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte vom 6. Juli 2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 22.07.2005, in Kraft getreten am 11. August 2005, Text der Richtlinie siehe EU-Amtsblatt >>

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