Mit News vom 17.02.2017 hat die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass der Bundestag einen Tag zuvor, das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen hatte. Gestern ist das HHVG im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Gemäß Art. 3 Abs. 1 tritt es damit weitestgehend heute in Kraft.
In einer immer älter werdenden Gesellschaft kommt der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln eine besondere Bedeutung zu. Viele Versicherte benötigen z.B. Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte, um ihren Alltag trotz Einschränkungen gut bewältigen zu können. Mit Hilfe des Gesetzes soll die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätskriterien ausgerichtet werden. Außerdem soll das HHVG die Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten u.a. für die Patientenversorgung unterstreichen und einen Rahmen schaffen für deren angemessene Vergütung.
Weiterführende Informationen
Jahresbericht Gesundheitshandwerk/Medizinprodukte 2015 >>
si
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks
-
Wettbewerbszentrale klagt wegen Werbung für „besten Verkaufspreis“ bei Gebrauchtwagen
-
Werbung mit Angst vor der Energiewende