Home News Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb muss im Sinne der UGP-Richtlinie richtlinienkonform ausgelegt werden – Wettbewerbszentrale legt Leitfaden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vor

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb muss im Sinne der UGP-Richtlinie richtlinienkonform ausgelegt werden – Wettbewerbszentrale legt Leitfaden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vor

Die Wettbewerbszentrale hat einen neunseitigen Leitfaden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) erstellt, der die Struktur und die wesentlichen Inhalte der europäischen Vorgaben darstellt.

Die Wettbewerbszentrale hat einen neunseitigen Leitfaden zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) erstellt, der die Struktur und die wesentlichen Inhalte der europäischen Vorgaben darstellt.

Auch wenn mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist das deutsche UWG kein abschließendes Gesetzeswerk, sondern muss richtlinienkonform ausgelegt werden. Da das UWG zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, etwa im Anhang oder auch in der Generalklausel des § 3, bestehen zahlreiche Auslegungsfragen. Diese müssen in der täglichen Praxis regelmäßig mit einem Rückgriff auf die Richtlinie gelöst werden, so dass die Richtlinie für die tägliche Rechtsanwendungspraxis eine zentrale Rolle spielt.

Mit der UGP-Richtlinie gelten innerhalb der EU einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken (Prinzip der Vollharmonisierung Art. 4 UGP-Richtlinie). Ziel der UGP-Richtlinie ist eine Stärkung des Binnenmarktes durch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

In dem Leitfaden der Wettbewerbszentrale sind die maßgeblichen Regelungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dargelegt. In der Art der Darstellung geht er nach der gebotenen rechtlichen Prüfungsreihenfolge vor und orientiert sich nicht an der chronologischen Folge der Vorschriften in der Richtlinie. Besonderer Wert wurde auf die systematische Ordnung der einzelnen Tatbestände der „Schwarzen Liste“ gelegt. Die rechtlichen Regelungen werden jeweils durch konkrete Fallbeispiele veranschaulicht. Entscheidend nach der UGP-Richtlinie ist, wann eine Geschäftspraxis als unlauter zu beurteilen ist. Dafür enthält die UGP-Richtlinie ein dreistufiges Modell, die Schwarze Liste von Geschäftspraktiken, die in jedem Fall unzulässig sind (sog. Per-se-Verbote), irreführende und aggressive Geschäftspraktiken und als letztes die Generalklausel.

Eine eingehende und umfassende Darstellung des Wettbewerbsrechts enthält das von der Wettbewerbszentrale herausgegebene Buch „Werbung und Wettbewerbsrecht“, 3. Auflage 2009, das im Online-Shop der Wettbewerbszentrale hier >> oder im Buchhandel erhältlich ist.

Weiterführende Hinweise:

Leitfaden der Wettbewerbszentrale >>

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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