Die Wettbewerbszentrale unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (KOM(2006) 396). Dies hat sie in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament dokumentiert.
Nach dem EU-Vorschlag müssen Fluggesellschaften in der Preiswerbung grundsätzlich Endpreise inklusive sämtlicher anfallender Nebenkosten, wie z. B. Steuern und Gebühren, kommunizieren. Die Pflicht zur Endpreisangabe gilt in Deutschland zwar bereits gemäß § 1 Preisangabenverordnung. Jedoch wird eine aufgegliederte Darstellung von Preisen zuzüglich Steuern und Gebühren von deutschen Wettbewerbsgerichten als „Bagatelle“ toleriert. Dies begünstigt einen Wettbewerb der „Mogelpackungen“, da manche Fluggesellschaften die Werbung mit aufgegliederter Darstellung der einzelnen Preisbestandteile und ohne Endpreisangabe bevorzugen.
Der EU-Verordnungsentwurf sieht nunmehr eine transparente Inklusiv-Preiswerbung vor, welche die Wettbewerbszentrale seit jeher im Sinne eines fairen Wettbewerbs aller Fluggesellschaften gefordert hatte.
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme der Wettbewerbszentrale vom 10.04.2007 >>
Wettbewerbszentrale für Transparenz bei der Flugpreiswerbung >>
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