Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Fluggesellschaften, unbedingt im Rahmen ihrer Internetauftritte Inklusivpreise anzugeben. Sie hatte sich bereits im vergangenen Jahr für mehr Transparenz bei der Flugpreiswerbung ausgesprochen und die Branche auf das Problem aufmerksam gemacht. Etliche Airlines hatten schließlich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben (siehe News der Wettbewerbszentrale vom 28.08.2007 „Flugpreiswerbung – Weitere Airline verpflichtet sich zur Unterlassung intransparenter Flugpreise).
Dennoch hält die Diskussion über intransparente Flugpreisgestaltung weiter an:
Die EU-Kommission hat mit Pressemitteilung vom heutigen Tage ihre Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf irreführende Flugpreisangaben im Internet veröffentlicht und fordert Fluggesellschaften zur Änderung ihrer Praktiken auf.
Danach haben Behörden aus einzelnen Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Zypern und Norwegen) unter Leitung der Kommission mehr als 400 Internetauftritte von Fluggesellschaften überprüft. Mehr als die Hälfte der Websites wiesen der Meldung zur Folge Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Preisangaben und Vertragsbedingungen auf. Deutsche Fluggesellschaften waren von den Ermittlungen offenbar nicht betroffen.
Die betreffenden Unternehmen sollen jetzt zur Stellungnahme und Änderung ihrer Praktiken aufgefordert werden. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, drohen ihnen Geldbußen oder die Sperrung des Internetauftritts.
„Die Aktivitäten der EU-Kommission zeigen, dass die Preistransparenz in der Flugpreiswerbung von dort als ernstes Anliegen betrachtet wird.“, so Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Die Fluggesellschaften sollten deshalb, soweit nicht ohnehin schon geschehen, ihre Flugpreiswerbung im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und – so erforderlich – Anpassungen vornehmen“, so Schönheit weiter.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Kontakt:
Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de
Tel.: 06172/ 121515
Fax: 06172/ 84422
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