Über Gewinnspiele im Fernsehen, an denen der Zuschauer nur über eine kostenpflichtige Rufnummer teilnehmen kann, hat am 08.07.2003 ausführlich plusminus in der ARD berichtet. In einigen Fällen reicht nicht ein einziger Anruf aus, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, sondern der Zuschauer muss die kostenpflichtige Rufnummer diverse Male anwählen. Die Sender verdienen so erheblich dazu. Wettbewerbsrechtlich sind diese Gewinnspiele nicht alle unproblematisch.
Den Bericht von plusminus können Sie auch im Internet, hier, nachlesen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg