Im Rahmen des gewerblichen Internetauftritts sind eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, deren Nichteinhaltung regelmäßig zu Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale führt.
Die häufigsten Fehler wurden seitens der Wettbewerbszentrale in dem kostenlos abrufbaren Flyer „Fehler im Online-Handel vermeiden“ zusammengefasst.
Welche gesetzlichen Informationspflichten im Einzelnen von Online-Anbietern zu beachten sind, gibt eine ebenfalls kostenlose „Checkliste Internet-Auftritt“ in einem Überblick wieder.
Die beiden Dokumente werden dauerhaft im Rahmen der ausführlichen F.A.Q. zu den Informations- und Gestaltungspflichten bei Internet-Auktionen abrufbar sein.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet mehrere Angebote von Dubai-Schokolade