Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04 bis 06.02 bzw.07. bis 09.02.2008 an.
Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten. Hierdurch werden den Teilnehmern die Grundsätze und Regeln eines fairen und rechtskonformen Wettbewerbs nahegebracht.
Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis werden Themen wie Werbung mit Preisen, Direktmarketing, Werbung an Schulen sowie Grundsätzliches zum Internetauftritt von Fahrlehrern behandelt. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Goerke den Teilnehmern einen Überblick darüber geben, wie Wettbewerbsverstöße auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Wege der Abmahnung verfolgt werden.
Der Wettbewerbszentrale als Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb ist es ein Anliegen, mit ihrer Beteiligung an solchen Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrlehrer die Eigenverantwortung der Branche für die Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs zu stärken. Wettbewerbsstreitigkeiten können so im Idealfall schon im Vorfeld der Veröffentlichung einer Werbung vermieden werden.
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