Home News Europarecht – EU-Kommission plant Neuordnung der Wettbewerbsabteilung

Europarecht – EU-Kommission plant Neuordnung der Wettbewerbsabteilung

Die EU-Kommission will mit einer umfassenden Reform ihrer Wettbewerbsabteilung eine effizientere Vorgehensweise gegen Kartellabsprachen, Missbrauch von Marktmacht und rechtswidrigen staatlichen Beihilfen erreichen. Kern der von Wettbewerbskommissar Mario Monti vorgestellten Pläne ist die Eingliederung der bisher weitgehend eigenständigen Dienststelle zur Fusionskontrolle in die Kartellfachabteilung der Generaldirektion Wettbewerb.

Die EU-Kommission will mit einer umfassenden Reform ihrer Wettbewerbsabteilung eine effizientere Vorgehensweise gegen Kartellabsprachen, Missbrauch von Marktmacht und rechtswidrigen staatlichen Beihilfen erreichen. Kern der von Wettbewerbskommissar Mario Monti vorgestellten Pläne ist die Eingliederung der bisher weitgehend eigenständigen Dienststelle zur Fusionskontrolle in die Kartellfachabteilung der Generaldirektion Wettbewerb. Ziel der Neuordnung ist neben der Straffung der kommissionsinternen Entscheidungsverfahren ein leichterer Zugang für Unternehmen zur Kommission sowie eine verbesserte Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden.
Mitursächlich für die Reformpläne waren offenbar auch juristischen Niederlagen der EU-Kommission vor dem EuG. Die Luxemburger Richter hatten im ver-gangenen Jahr drei Fusions-Verbote der EU-Kommission aufgehoben, darunter die Verbote der Zusammenschlüsse Airtours/First Choice (Reisen), Schneider/Legrand (Elektro) und Tetra Laval/Sidel (Verpackungen).
Die Neuordnung der Generaldirektion soll bis zum 1.5.2004 – rechtzeitig zum Beitritt von 10 mittel- und osteuropäischen Ländern – abgeschlossen sein. Die EU-Kommission rechnet damit, dass der Arbeitsaufwand der Generaldirektion durch die Ost-Erweiterung um bis zu 40 Prozent zunehmen wird. Bis zum 1. Mai 2004 sollen auch die überarbeiteten Verordnungen zur Fusionskontrolle sowie neue Verfahrensvorschriften zu den in Art. 81 und 82 des EG-Vertrages enthaltenen Bestimmungen zum Kartellrecht in Kraft treten. Ferner ist eine neue Dienststelle geplant, die über beihilferechtliche Entscheidungen und über die Rückzahlung widerrechtlich bewilligter Subventionen wachen soll.

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