Am heutigen Tag hat das Europäische Parlament (EP) in zweiter Lesung der neuen EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Die neue Richtlinie (Richtlinie für audiovisuelle Dienste) gilt nicht nur für das traditionelle Fernsehen, sondern auch für das Internet- und Handy-Fernsehen.
Mit den neuen Werberegeln gibt es erstmals Bestimmungen zum sog. Product Placement. Product Placement bleibt zwar generell in Nachrichten, Kindersendungen, Dokumentarfilmen und Ratgeber-Sendungen verboten. Jedoch ist gezielte Produktplatzierung in Kinofilmen, Serien oder Sendungen der leichten Unterhaltung zulässig – wenn auch unter bestimmten Bedingungen. Zu Beginn und am Ende und nach jeder Werbepause ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich.
Werbepausen sind künftig alle 30 Minuten, z. B. im Rahmen von Fernsehfilmen, erlaubt. Die maximale Werbezeit beträgt nach den neuen Regeln 12 Minuten pro Stunde. Weiterhin sind Mediendienstleister aufgefordert, einen Verhaltenskodex in Bezug auf Werbung gegenüber Kindern entwickeln, so dass z. B. keine an Kinder gerichtete Werbung für Junk Food ausgestrahlt wird.
Mit der Abstimmung im EP ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Die Mitgliedstaaten müssen nun die neuen Bestimmungen bis Ende 2009 in nationales Recht umsetzen.
Quelle:
Mitteilung des Europäischen Parlaments vom 29.11.2007 >>
Weiterführende Informationen:
Empfehlung für die zweite Lesung >>
News der Wettbewerbszentrale „Neue Regeln für Product Placement“ vom 16.11.2007 >>
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