Regelungen für Verpackungsgrößen wird es zukünftig in der Europäischen Union nicht mehr geben. Mehl, Butter, Reis, Schokolade etc. dürfen dann in beliebigen Packungsgrößen verkauft werden.
Das Europäische Parlament stimmte am 10. Mai 2007 der Freigabe der Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen zu. Eine Ausnahme gibt es nur für Wein und Spirituosen. Für diese beiden Produktgruppen gibt es bereits verbindlich festgelegte EU-Packungsgrößen. Damit werden künftig 27 unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und zwei EU-Richtlinien über Nennfüllmengen durch eine einzige EU-Richtlinie ersetzt. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden Bestimmungen aus den 70er Jahren abgeschafft, die vorschreiben, in welchen Nennfüllmengen Produkte verkauft werden dürfen. Außerdem werden die Rechtsvorschriften über Nennfüllmengen neu geregelt: Zwei Richtlinien werden miteinander verschmolzen und die bislang in zwei Richtlinien enthaltenen Regelungen über Mess- und Prüfverfahren für Fertigpackungen werden in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst. Folglich werden mit dem Vorschlag die Richtlinien 75/106 und 80/232 aufgehoben und der Geltungsbereich der Richtlinie 76/211 ausgeweitet.
Der EU-Ministerrat muss formal zur Verabschiedung der Richtlinie noch zustimmen. Dies gilt aber als unproblematisch, da vor der Befürwortung des Europäischen Parlaments mit dem Rat ein Kompromiss ausgehandelt wurde.
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die neuen Regelungen innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Wahrscheinlich ab dem Frühjahr 2009 darf fertig verpackte Ware dann in jeder beliebigen Größe verkauft werden.
Weiterführende Links:
Weitere Informationen der EU >> (in englischer Sprache)
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