Unlautere Geschäftspraktiken werden heute im Rat der Europäischen Union (EU) diskutiert. Die für Wettbewerb zuständigen EU-Minister greifen einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission auf, der europaweiten Schutz gegen unseriöse Geschäftemacher bieten soll.
Ob beim Einkauf im Laden um die Ecke oder per Internet in einem anderen EU-Mitgliedstaat – alle Verbraucher sollen dieselben Rechte gegen irreführende und aggressive Praktiken erhalten. Verboten werden sollen u.a. Lockangebote und der Gebrauch des Begriffes „Räumungsverkauf“, wenn gar keine Geschäftsaufgabe geplant ist.
Die geplante Richtlinie legt die Regeln fest, ob und wann eine Geschäftspraxis unlauter ist. Aufgrund der Verankerung des Herkunftslandprinzips in der Richtlinie müssten europaweit tätige Unternehmen dann nur noch die Bestimmungen des eigenen Landes einhalten. Bislang gelten aus Sicht der Kommission das mangelhafte Vertrauen von Kunden und die Verwirrung der Firmen bei Werbung und Marketing als Hemmnisse für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes.
Ob die Einführung einer Generalklausel und die beispielhafte Aufzählung unzulässiger Geschäftspraktiken ausreichen, um eine Harmonisierung auf hohem Niveau zu erzielen, bleibt aufgrund der Möglichkeit divergierender nationaler Auslegungen in den Mitgliedstaaten streitig.
Wenn der Ministerrat und das EU-Parlament dem Vorschlag im so genannten Mitentscheidungsverfahren zustimmen, könnte die Richtlinie Anfang 2005 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung der EU vom 07.11.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilungen zur Tagesordnung des Rates der EU (in Englisch)
Mitteilung vom 18.06.2003: „EU-Kommission: EU-weites Verbot unlauterer Geschäftspraktiken -18.06.2003“
Richtlinie über unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr; Text der Richtlinie in englischer Sprache
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