Die Ministerrunde hat am 10.11.2003 u. a. den Richtlinienentwurf über unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr diskutiert. Diesen hatte die Kommission am 18. Juni 2003 verabschiedet. Nach Aussagen aus Kommissionskreisen besteht die Hoffnung, dass im Laufe der bevorstehenden Irischen Ratspräsidentschaft eine politische Einigung erzielt werden kann, da die vorgesehenen Änderungen sowohl das gegenwärtig fehlende Verbrauchervertrauen als auch die Hindernisse für seriöse Unternehmen berücksichtigen.
Die erste Lesung im Europäischen Parlament ist für Anfang 2004 vorgesehen.
Zur Begründung der geplanten Rahmenrichtlinie beruft sich die Kommission auf Untersuchungen in der EU, die bestätigt haben sollen, dass unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr und Unsicherheiten über bestehende Schutzmechanismen das Verbrauchervertrauen erschüttern. Fast die Hälfte (47%) der befragten Unternehmen hätten die Einhaltung unterschiedlicher nationaler Vorschriften über Geschäftspraktiken, Werbung und Verbraucherschutzbestimmungen als wichtiges Hindernis für grenzüberschreitende Werbung und Marketing genannt. Von einigen Mitgliedstaaten wird allerdings kritisiert, dass die Umfrage nicht repräsentativ sei, da nur eine kleine Anzahl von Unternehmen
befragt worden sei.
Die Vorschläge der Kommission sollen die Hemmnisse für den Binnenmarkt beseitigen und durch Einführung einheitlicher Regelungen in der gesamten Gemeinschaft das gleiche hohe Verbrauchervertrauen aufbauen. Dazu werden allgemeine Prinzipien über unlautere Geschäftspraktiken und eine begrenzte Anzahl genereller Verbote wie irreführende und aggressive Praktiken festgelegt. Sobald die EU-weiten Standards eingeführt worden sind, muss ein Unternehmen nur noch die in seinem Ansässigkeitsstaat bestehenden Vorschriften beachten, wenn es an Konsumenten innerhalb der gesamten EU verkaufen will.
Ob diese Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, wird in den Mitgliedstaaten noch kritisch gesehen. Einige Länder geben zu bedenken, dass die Generalklausel durch die Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werden kann, so dass die Gefahr einer Inländerdiskriminierung bestehe.
In Deutschland wird zudem bemängelt, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie derzeit nur auf Wettbewerbshandlungen gegenüber Verbrauchern beschränkt ist. Der Schutz der Wettbewerber und der Allgemeinheit ist von der Richtlinie nicht umfasst, was zu einer Rechtszersplitterung des Werberechts in Deutschland führen würde. Die Wirtschaft fordert deshalb eine Erweiterung der Richtlinie auf B2B.
Quelle: Pressemitteilung der EU vom 12.11.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung der EU: Results of the Competitiveness Council of Ministers, Brussels, 10th November 2003
Mitteilung vom 10.11.2003: „Europäische Union: Rat bespricht Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – 10.11.2003“
Richtlinie über unlautere Praktiken im Geschäftsverkehr; Text der Richtlinie in englischer Sprache
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