Die Europäische Kommission teilt mit, dass der Ministerrats seine endgültige Zustimmung zur Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, wie beispielsweise Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Geschmacksmuster und Patente erteilt hat. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Nachahmer und Produktpiraten anzuwenden, und schafft damit EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Rechteinhaber. In rund 2 Jahren, d. h. mit Ablauf der Umsetzungsfrist, stehen den Rechteinhabern in allen Mitgliedstaaten die gleichen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel zur Verfügung, mit denen sie ihre Rechte an geistigem Eigentum verteidigen können, wenn diese verletzt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, um Marken, Patente, Geschmacksmuster usw. handelt. Der Richtlinienvorschlag der Kommission datiert vom 30. Januar 2003 (vgl. IP/03/144 und MEMO/03/20). Dem vom Europäischen Parlament im März 2004 verabschiedeten Text (IP/04/316) hat der Rat jetzt zugestimmt, so dass eine zweite Lesung im Europäischen Parlament oder im Rat nicht erforderlich ist.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26.04.2004
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Pressemitteilung der Europäischen Kommission
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