Thüringer Leberwurst, Thüringer Rotwurst und Thüringer Rostbratwurst sind ab sofort in der europäischen Liste der Lebensmittel mit „geschützter geographischer Angabe“ enthalten. Damit sollen ortsansässige Hersteller vor Nachahmern geschützt und Verbraucher über die Herkunft der Produkte informiert werden. Fleischwaren, die unter einer der drei Bezeichnungen verkauft werden, müssen zumindest teilweise in Thüringen hergestellt sein. Die Eintragung von Thüringer Leber-, Rot- und Rostbratwurst in die europaweit geführte Liste teilte die Europäische Kommission heute mit.
Bei der „geschützten geographischen Angabe“ besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – und dem Herkunftsgebiet. Alternativ kann es sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee handeln. Daneben gibt es noch die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und die „garantiert traditionelle Spezialität“. In den drei Kategorien erfasst werden landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Insgesamt gibt es schon etwa 600 solcher Eintragungen.
Bezogen auf Deutschland stehen besonders viele Biere und alkoholfreie Getränke auf der Liste, aber auch Käse, Fleischerzeugnisse, Backwaren und andere Lebensmittel. Dazu gehören Spreewälder Gurken, Meißner Fummel, Altenburger Ziegenkäse, Wernesgrüner Bier und Wernigeröder Mineralbrunnen. Europaweit sind so bekannte Produkte wie Parma-Schinken, Feta-Käse und Schottisches Lamm gelistet.
Quelle: Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 17.12.2003
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