Die EU-Kommission hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, welches im Rahmen der Überprüfung einer Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) als Grundlage für die Anhörung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten dient. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu den in dem Arbeitspapier aufgeworfenen Fragen besteht bis zum 1. Oktober 2007.
Die Pauschalreiserichtlinie ist eine von acht Richtlinien, die im Rahmen der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucherschutz Acquis) von der Kommission überarbeitet werden. Fragen, die alle acht Richtlinien gleichermaßen betreffen, waren bereits Gegenstand des Grünbuchs zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucherschutz Acquis). Hierzu hat die Wettbewerbszentrale bereits im Mai dieses Jahres eine Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus sind auch bereits Konsultationen zu der Richtlinie über Preisangaben 1998/6/EG und der Fernabsatz-Richtlinie 2002/65/EG erfolgt. Hierzu hat die Wettbewerbszentrale ebenfalls jeweils ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.
Die nunmehr zu überprüfende Pauschalreiserichtlinie regelt u. a. Haftung von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern für die ordnungsgemäße Erfüllung von Vertragspflichten. Weiterhin enthält die Richtlinie Regelungen darüber, welche Informationen dem Verbraucher zu welchem Zeitpunkt übermittelt werden müssen. Gegenstand der Richtlinie sind ferner bestimmte Anforderungen an den Inhalt von Reiseprospekten wie z. B. klare Preisangaben, Art und Qualität der Unterbringung oder Pass- und Visa-Bestimmungen.
Die Kommission wird nach Abschluss der Anhörung auf der Grundlage der Ergebnisse sowie unter Berücksichtigung der Anhörung zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ prüfen, ob die Pauschalreiserichtlinie einer Überarbeitung bedarf.
Quellen und weiterführende Informationen:
Arbeitspapier der Kommission zur Richtlinie über Pauschalreisen >>
Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG >>
Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Verbraucherschutz Acquis >>
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