Home News Europäische Kommission stellt Arbeitspapier zur Pauschalreiserichtlinie vor – Stellungnahmefrist für interessierte Kreise und EU-Mitgliedstaaten bis 1. Oktober 2007

Europäische Kommission stellt Arbeitspapier zur Pauschalreiserichtlinie vor – Stellungnahmefrist für interessierte Kreise und EU-Mitgliedstaaten bis 1. Oktober 2007

Die EU-Kommission hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, welches im Rahmen der Überprüfung einer Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) als Grundlage für die Anhörung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten dient. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu den in dem Arbeitspapier aufgeworfenen Fragen besteht bis zum 1. Oktober 2007.

Die EU-Kommission hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, welches im Rahmen der Überprüfung einer Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) als Grundlage für die Anhörung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten dient. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu den in dem Arbeitspapier aufgeworfenen Fragen besteht bis zum 1. Oktober 2007.

Die Pauschalreiserichtlinie ist eine von acht Richtlinien, die im Rahmen der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucherschutz Acquis) von der Kommission überarbeitet werden. Fragen, die alle acht Richtlinien gleichermaßen betreffen, waren bereits Gegenstand des Grünbuchs zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucherschutz Acquis). Hierzu hat die Wettbewerbszentrale bereits im Mai dieses Jahres eine Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus sind auch bereits Konsultationen zu der Richtlinie über Preisangaben 1998/6/EG und der Fernabsatz-Richtlinie 2002/65/EG erfolgt. Hierzu hat die Wettbewerbszentrale ebenfalls jeweils ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.

Die nunmehr zu überprüfende Pauschalreiserichtlinie regelt u. a. Haftung von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern für die ordnungsgemäße Erfüllung von Vertragspflichten. Weiterhin enthält die Richtlinie Regelungen darüber, welche Informationen dem Verbraucher zu welchem Zeitpunkt übermittelt werden müssen. Gegenstand der Richtlinie sind ferner bestimmte Anforderungen an den Inhalt von Reiseprospekten wie z. B. klare Preisangaben, Art und Qualität der Unterbringung oder Pass- und Visa-Bestimmungen.

Die Kommission wird nach Abschluss der Anhörung auf der Grundlage der Ergebnisse sowie unter Berücksichtigung der Anhörung zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ prüfen, ob die Pauschalreiserichtlinie einer Überarbeitung bedarf.

Quellen und weiterführende Informationen:

Arbeitspapier der Kommission zur Richtlinie über Pauschalreisen >>

Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG >>

Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz (Verbraucherschutz Acquis) >>

Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Verbraucherschutz Acquis >>

Stellungnahmefrist zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ der Europäischen Kommission abgelaufen – Wettbewerbszentrale empfiehlt Beschränkung auf notwendige Harmonisierung ohne Eingriffe in das nationale Vertragsrecht (18.05.2007) >>

Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Umsetzung der Richtlinie 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (KOM (2006) 514 endg.) >>

Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung der Richtlinie 1998/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse >>

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