Die Europäische Kommission fordert die Abschaffung von Wettbewerbseinschränkungen im Bereich der freien Berufe. Die EU-Mitgliedstaaten, Angehörige der freien Berufe und deren Regulierungsbehörden sollen Regelungen wie Preisfestlegungen beseitigen oder umgestalten, um für mehr Wettbewerb zu sorgen. Verbraucher könnten so in den Genuss billigerer und effektiverer Dienstleistungen kommen. Nur wenn es im öffentlichen Interesse liege, sollen einzelne Einschränkungen weiter bestehen bleiben.
Dienste im Bereich der freien Berufe in der EU unterlägen immer noch weitläufigen wettbewerbseinschränkenden Regelungen, befand ein heute angenommener Bericht der Kommission. So gibt es in Deutschland und Italien für die Dienste von Architekten, Rechtanwälten und Ingenieuren Minimalpreise, die oft mit Maximalpreisen kombiniert sind. Außerdem ist es in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten den freien Berufen verboten, für ihre Arbeit zu werben.
Nach Ansicht der Kommission soll die Ausweitung des Wettbewerbs der freien Berufe auf nationaler Ebene bewältigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.02.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.02.2004 (Text in englischer Sprache)
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Trier: Schleichwerbung durch PR-Text und Foto des Herstellers in Printmedium
-
Rückblick: Online-Veranstaltung zum BGH-Urteil „klimaneutral“ und künftiger Regulierung von Green Claims
-
BGH untersagt Werbung mit „klimaneutral“ – Wettbewerbszentrale setzt sich mit Forderung nach Erläuterung von Green Claims durch
-
LG München I: Kündigungsformular hinter Login ist unzulässig
-
Update: „Ärzte-Siegel“-Verfahren der Wettbewerbszentrale beim OLG München – Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben