Die Europäische Kommission (DG Sanco) hat zu dem Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ mehr als 300 Stellungnahmen von wissenschaftlichen Einrichtungen sowie unterschiedlichen Verbraucher- und Wirtschaftsorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Auch die Wettbewerbszentrale hatte seinerzeit hierzu ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.
Auf ihrer Homepage stellt die EU-Kommission der Öffentlichkeit neben einem zusammenfassenden Bericht über die Reaktionen zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen auch die einzelnen Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten zur Einsicht zur Verfügung.
In ihrem Bericht führt die Kommission aus, dass die Mitgliedstaaten sich überwiegend für eine gezielte Harmonisierung aussprechen („full targeted harmonisation“). Dies bedeutet, dass eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen in den Mitgliedstaaten nur dort stattfinden sollte, wo tatsächlich Hemmnisse für den Binnenmarkt bestehen.
Am 14. November 2007 wird die Europäische Kommission im Rahmen einer Konferenz mit interessierten Personen und Organisationen deren praktische Erfahrungen in das Verfahren einbeziehen.
Ein Hauptanliegen der Kommission ist es, den Binnenmarkt als Einzelhandelsmarkt zu stärken. Als eines der Haupthindernisse für den noch nicht weit ausgeprägten grenzüberschreitenden Handel in Europa wird die noch fehlende Zuversicht des Verbrauchers in den grenzüberschreitenden Online-Markt genannt. Hieraus entnimmt die Kommission die Notwendigkeit, den gesetzlichen Rahmen für Verbraucherverträge erneut und verstärkt zu regeln und hat zu diesem Zweck die öffentliche Konsultation mittels des Grünbuchs initiiert.
Quelle und weitere Informationen:
Homepage der Europäischen Kommission >>
Zusammenfassender Bericht der EU-Kommission über die Reaktionen aus den Mitgliedstaaten >>
Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Grünbuch „Verbraucherschutz Acquis“ >>
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