Die Europäische Kommission hat Vorschläge für zwei Ratsbeschlüsse vorgelegt, durch die ein Gemeinschafts-Patentgericht beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingerichtet werden soll. Dieses Gericht soll für Streitsachen zuständig sein, die das künftige Gemeinschaftspatentssystem betreffen, insbesondere für Verfahren, die die Verletzung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftspatenten zum Gegenstand haben. Nach den jetzt unterbreiteten Vorschlägen würde die Gerichtsbarkeit von einer neuen, beim Gerichtshof angesiedelten Gemeinschafts-Patentkammer wahrgenommen. Durch dieses System erhielten Urteile im Zusammenhang mit Gemeinschaftspatentrechten EU-weite Wirkung; damit ließen sich nach Auffassung der Kommission die Kosten, die Unannehmlichkeiten und die Rechtsunsicherheiten vermeiden, die auftreten können, wenn mehrere einzelstaatliche Gerichte in derselben Sache befinden müssen.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 02.02.2004
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Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 02.02.2004
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