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Europäische Kommission: Europäisches Parlament stimmt der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu

Das Europäische Parlament hat am 24.02.2005 seine Zustimmung zu einer neuen EU-Rechtsvorschrift zum Verbot aggressiver Geschäftspraktiken und irreführender Werbung erteilt.

Das Europäische Parlament hat am 24.02.2005 seine Zustimmung zu einer neuen EU-Rechtsvorschrift zum Verbot aggressiver Geschäftspraktiken und irreführender Werbung erteilt. Die neue Vorschrift zur Harmonisierung der Bestimmungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken hatte die Kommission im Juni 2003 vorgeschlagen (IP/03/857). Sie soll die Rechte der Verbraucher klarer fassen und den grenzüberschreitenden Handel durch gemeinsame, EU-weite Bestimmungen gegen aggressives und irreführendes Marketing im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern erleichtern.

Die Verbraucher sollen überall – egal ob beim Einkauf im Laden um die Ecke oder auf einer Website aus einem anderen Mitgliedstaat- denselben Schutz gegen „harte“ Geschäftspraktiken und unseriöse Geschäftemacher erhalten.

Nach unabhängigen Wirtschaftsstudien soll die neue Rechtsvorschrift die Auswahl für den Verbraucher erweitern, den Wettbewerb anregen und für kleine und mittlere Unternehmen in Europa den Horizont erweitern. Der Text dürfte vom Rat in den kommenden Wochen formell verabschiedet werden und sollte ab 2007 EU-weit gelten.

Ziel ist es, eine begrenzte Zahl „harter“ Praktiken festzulegen, die EU-weit untersagt werden. Dazu gehören:

  • Aggressive Geschäftspraktiken
  • Herbeiführen des Eindrucks, der Verbraucher könne den Verkaufsraum nicht verlassen, ohne einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben.
  • Persönliche Besuche in der Wohnung des Verbrauchers unter Nichtbeachtung der Aufforderung durch den Verbraucher, die Wohnung zu verlassen oder nicht wieder zu kommen.
  • Irreführende Praktiken
  • Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodex zu gehören, wenn dies nicht der Fall ist.
  • Beschreibung des Produkts als „gratis“, „frei“, „kostenlos“ oder ähnliches, wenn der Verbraucher irgendwelche Kosten außer den unvermeidlichen Kosten im Zusammenhang mit der Reaktion auf ein Angebot, mit der Abholung oder dem Versand des Produkts tragen muss.

Weiterhin werden allgemeine Grundsätze festgelegt, nach denen entschieden werden kann, ob andere Geschäftspraktiken als unlauter verboten werden sollen. Testkriterium ist in meisten Fällen die Frage, ob eine Praxis das Verhalten eines „durchschnittlichen“ Verbrauchers in unfairer Weise beeinflussen würde; zusätzlich gibt es Bestimmungen, die besonders gefährdete Verbraucher schützen sollen.

Die Rechtsvorschrift definiert lediglich, welche Praktiken verboten werden. Sie schreibt den Unternehmen nicht vor, wie sie ihr Geschäft betreiben sollen. Das soll den Unternehmen genügend Freiraum für Innovation und Entwicklung neuer, lauterer Geschäftspraktiken geben.

Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 24.02.2005

Weiterführende Links zu diesem Thema

Informationen der EU zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

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