Nach neunmonatiger Verzögerung und zwei Verwarnungen hat die EU-Kommission heute beschlossen, sechs Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande – vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie neue Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation nicht vollständig umgesetzt haben. Der neue EU-Rechtsrahmen hätte seit Juli vergangenen Jahres in allen Mitgliedstaaten in Kraft sein sollen. Er sieht weniger Regulierung vor und will wettbewerbsfähige, gut funktionierende Märkte schaffen. Mit dem neuen Gesetzeswerk sollen elektronische Dienste überall in der EU zu erschwinglichen Preisen zugänglich sein. Außerdem sollen Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gegeben werden. Der Kommissionsentwurf hat Auswirkungen auf viele elektronische Medien, angefangen vom Telefon – stationär oder mobil – über die Breitbandtechnik bis hin zum Internet.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 21.04.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig