Home News Europäische Kommission: Einheitliche Rechtsvorschrift für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften

Europäische Kommission: Einheitliche Rechtsvorschrift für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften

Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften wie z.B. der Gema soll durch die EU einheitlich geregelt werden.

Die Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften wie z.B. der Gema soll durch die EU einheitlich geregelt werden.

Das ist eine der Schlussfolgerungen einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Mitteilung, die sich auf eine umfassende Analyse aller mit der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten verbundenen Fragen stützt. Die Kommission wird nun unverzüglich eine weitere Konsultation über den Inhalt eines derartigen Gesetzesvorhabens auf den Weg bringen. Eine anderes Fazit der Mitteilung lautet, dass vor dem Einsatz von Systemen der digitalen Rechteverwertung (Digital Rights Management, DRM) deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein muss. Schließlich erläutert die Kommission einige Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine gemeinschaftsweite Lizenzierung von Nutzungsrechten. Die Mitteilung stützt sich auf die Ergebnisse einer Sondierung über diese Fragen, die insbesondere durch den Wandel zur Informationsgesellschaft veranlasst war. Nach einer 2003 von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie werden mit der Verwertung von Urherberrechten mehr als 5,3 % des BIP der Union erwirtschaftet.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15.04.2004

Weiterführende Links zu diesem Thema

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Mitteilung „Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt“

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