Neun Mitgliedsstaaten wurden von der EU-Kommission im November 2003 zur Umsetzung einer Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in nationales Recht verpflichtet – einzig Schweden hat gehandelt. Allen anderen droht nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn Deutschland, Belgien und Frankreich, Griechenland, Luxemburg und die Niederlande, Portugal und Finnland nicht innerhalb von zwei Monaten auf die begründeten Stellungnahmen der Kommission reagieren, kann diese den nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten.
Die Richtlinie wurde im Juli 2002 von Rat und Parlament verabschiedet und sollte bis zum 31. Oktober 2003 in innerstaatliches Recht integriert werden. Sie enthält unionsweite Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich Mobil- und Festnetzkommunikation sowie im Bereich Internetkommunikation. So werden etwa „Spam-Mails“ EU-weit verboten und klare Regeln für das Installieren von „Cookies“ aufgestellt. Die Vorschriften sollen das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel und in die elektronischen Dienste stärken, um ein nachhaltiges Wachstum der Branche zu sichern.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 01.04.2004
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