Wegen Missachtung der Datenschutzrichtlinie hat die Kommission am 05.12.2003 Verstoßverfahren gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Finnland und Schweden eingeleitet. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation lief am 31. Oktober ab. Die nun versandten Aufforderungsschreiben stellen den ersten Schritt eines Verstoßverfahrens dar. Bisher haben lediglich sechs Länder mit der Umsetzung begonnen.
Die Richtlinie 2002/58/EG über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli 2002 vom Europäische Parlament und vom Rat erlassen. Sie soll EU-weit den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in Mobil- und Festkommunikation sicherstellen. So wird z.B. ein Verbot von unverlangten Werbemails in der gesamten EU eingeführt; ferner werden spezifische Bedingungen für die Nutzung von Standortdaten, die durch Mobiltelefone erzeugt werden, und das Installieren sogenannter „Cookies“ auf PCs festgelegt.
Quelle: Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 05.12.2003
Weiterführende Links zu diesem Thema
RL über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)
Pressemitteilung der Europäische Kommission vom 05.12.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig