Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst entschieden, dass kein zweites Widerrufsrecht entsteht, wenn eine kostenlose Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht (Urteil vom 05.10.2023, Az. C-565/22 – Sofatutor). Geklagte hatte ein österreichischer Verbraucherschutzverband gegen eine Internet-Lernplattform.
Transparente Informationen
Zwar informierte die Lernplattform bei erstmaligem Vertragsschluss über das Widerrufsrecht. Für den Verband stellte sich allerdings die Frage, ob wegen des späteren Übergangs in ein kostenpflichtiges Abo eine weitere Widerrufsbelehrung erforderlich ist. Der EuGH argumentierte mit dem Zweck der Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU).
Das Widerrufsrecht solle der Kundschaft eine ausreichende Bedenkzeit einräumen. Dieses Ziel sei aber erfüllt, wenn das Unternehmen bereits zum Vertragsschluss transparent über die Kosten eines Abos informiere. Solange diese Information auch klar die später anfallenden Kosten beinhalte, sei mit dem Übergang in eine Kostenpflicht keine relevante Umgestaltung des Vertrages verbunden. Eine weitere Widerrufsbelehrung sei hier deshalb nicht erforderlich.
Hinweis für die Praxis
Auch diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig transparente Informationen über anfallende Kosten sind. Nur wer transparent über aktuelle und künftige Kostenbestandteile informiert, wird sich auf das Urteil des EuGH berufen können.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des EuGH (pdf) >>
kok
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