Die Europäische Kommission verabschiedete einen Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungen. Sie soll dem Verbraucher mehr Information bringen und zur Harmonisierung des Markts beitragen. Die Verordnung wurde verabschiedet, weil die Verbraucher zunehmend darauf achten, was sie essen und welchen Einfluss das auf ihre Gesundheit hat. Die Lebensmittelindustrie reagiert darauf mit detaillierter Nährwertkennzeichnung und oft auch mit Angaben über die positive Wirkung bestimmter Lebensmittel.
Die bestehenden EU-Vorschriften über Etikettierung (Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür) und Nährwertkennzeichnung (Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln), die keine Bedingungen für die Verwendung nährwertbezogener Angaben festlegen und gesundheitsbezogene Angaben völlig untersagen, werden oft nicht richtig durchgesetzt. So kann der Verbraucher durch nicht nachprüfbare Angaben irregeführt werden.
Die vorgeschlagene Verordnung soll mehr Rechtssicherheit bieten und legt zur Regelung dieser Fragen die Bedingungen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben fest, verbietet bestimmte Angaben und führt die wissenschaftliche Bewertung von Angaben in Bezug auf das Nährwertprofil von Lebensmitteln ein. Kein Lebensmittel wird hierdurch verboten, aber Angaben über Lebensmittel werden einen echten Informationswert für den Verbraucher haben.
Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
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