Home News EU-Pläne zur Regulierung von Automobilwerbung – Strategie zur Minderung von CO2-Emissionen

EU-Pläne zur Regulierung von Automobilwerbung – Strategie zur Minderung von CO2-Emissionen

Das Europäische Parlament hat jüngst durch den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (Berichterstatter: Chris Davies) den Entwurf eines Berichts über die Strategie zur Minderung von CO2-Emissionen von Personenkraftwagen vorgelegt (2007/2119 (INI)).

Das Europäische Parlament hat jüngst durch den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (Berichterstatter: Chris Davies) den Entwurf eines Berichts über die Strategie zur Minderung von CO2-Emissionen von Personenkraftwagen vorgelegt (2007/2119 (INI)).

Darin befinden sich neben weiteren Vorschlägen u. a. auch Empfehlungen hinsichtlich der Werbung für Pkws. So empfiehlt Davies obligatorische Mindestanforderungen für die Angabe von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei Neuwagen in der Werbung, in allen Marketing- und Verkaufförderungsschriften sowie in Ausstellungsräumen. Als Muster für derartige Angaben betrachtet er dabei die Energiekennzeichnung mit den Buchstaben A bis G, wie sie bei der Angabe der Energieeffizienz von elektrischen Geräten verwendet wird. Weiterhin schlägt er vor, dass ähnlich wie bei der Gesundheitswarnung auf Zigarettenschachteln, mindestens auf 20 % der Fläche in einem genehmigten Format, welche zur Werbung für einen Neuwagen eingesetzt wird, über den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß informiert werden sollte. In der Begründung heißt es wörtlich: „ Erforderlich sind neue Anforderungen an die Werbung und Kennzeichnung, damit hier eine Schwerpunktverlagerung eintritt; …“.

Die Beratung im Europäischen Parlament (EP) ist noch nicht abgeschlossen, das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt daher abzuwarten. Mit einer weiteren Beratung wird im Oktober gerechnet.

In Deutschland gilt bereits eine Kennzeichnungspflicht für Pkws: Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sieht vor, dass bei der Ausstellung von Pkw, dem Kauf- oder Leasingangebot oder in der Werbung Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen unter Einhaltung bestimmter Formalien zu machen sind. Diese Verordnung diente seinerzeit der Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Entwurf eines Berichts über die Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (2007/2119/(INI))

Pressemitteilung der ALDE Group in the European Parliament vom 26.06.2007 „Big CO2 Cuts From Cars“

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