Patienten in der EU sollen sich zukünftig besser über verschreibungspflichtige Medikamente informieren können. So sollen objektive Informationen zu Eigenschaften von Arzneien sowie zu behandelnden Krankheiten oder zum gesundheitlichen Zustand in jedem Mitgliedstaat der EU über ein Internetportal bereitgestellt werden. Gleichzeitig sollen die Verbraucher vor unerbetenen Informationen oder versteckter Werbung geschützt werden. Die Europaparlamentarier haben hierzu letzte Woche in erster Lesung zwei legislative Berichte verabschiedet: eine Verordnung zu Aspekten auf EU-Ebene sowie eine Richtlinie zu Bestimmungen für Mitgliedstaaten, die in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden sollen. Beide Berichte werden nun dem Rat zur Diskussion vorgelegt.
Die Pharmaunternehmen sollen dabei zukünftig die Verbraucher ausschließlich informieren und nicht für ihre Produkte werben.
Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist in der EU nämlich bereits verboten. In Deutschland regelt dies §10 Heilmittelwerbegesetz. Danach dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nicht gegenüber Verbrauchern beworben werden. Da nach Auffassung des EU-Parlaments das geltende Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird, kann es vorkommen, dass Information und Werbung nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Um diese Unterscheidung deutlicher zu machen, fordert das Parlament, dass Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht nur über Fernsehen und Radio untersagt sein sollen, sondern auch in Printmedien. Der Kommissionsvorschlag hatte ein Verbot nur für Radio und Fernsehen vorgesehen. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen alle Verbindungen zu pharmazeutischen Unternehmen angeben, wenn sie auf öffentlichen Veranstaltungen oder in den Medien über Arzneimittel informieren.
Da das Internet weiterhin eine große Menge an nicht verifizierten Informationen zu Medikamenten liefert, müssen Patienten in der Lage sein, Informationen von solchen Anbietern zu erhalten, die das Produkt am besten kennen. Die EU-Abgeordneten bekräftigen, dass pharmazeutische Unternehmen in der Lage sein müssen, grundlegende Informationen bereitzustellen. Dies sind etwa Arzneimittelmerkmale, Etikettierung, Packungsbeilage und eine zugängliche Version des jeweiligen Beurteilungsberichtes des Medikamentes. Die Unternehmen sollten auch bestimmte andere Informationen bereitstellen dürfen, die nicht Werbezwecken dienen, etwa zum Preis oder zu Änderungen der Verpackung. Dazu benötigen sie jedoch die Genehmigung der zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates.
Der Bericht (Richtlinie) wurde mit 558 Ja-Stimmen bei 42 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen
Der Bericht (Verordnung) wurde mit 564 Ja-Stimmen bei 41 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen.
Weiterführende Hinweise
Angenommene Texte des EU-Parlaments zur RL: Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel >>
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