Die EU-Kommission hat jüngst die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von kommerziellen Internetseiten („Sweep“) zum Thema „Greenwashing“ vorgestellt. Gegenstand der Überprüfung waren umweltbezogene Werbeaussagen. Betroffen von dem Sweep waren Internetseiten von Unternehmen u.a. aus der Bekleidungs-, Kosmetik-, und Lebensmittelbranche.
Nach den Erkenntnissen der Kommission wurden für mehr als die Hälfte der überprüften 344 Aussagen nicht genügend Informationen zur Verfügung gestellt, um ihre Wahrheit beurteilen zu können. In 37 % der Fälle wurden unbestimmte, allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ gemacht. In 59 % der Fälle wurden keine leicht verfügbaren Informationen zur Verfügung gestellt, um die Aussagen überprüfen zu können. Nach Mitteilung der Kommission bestand in 42 % der Fälle ein Grund zur Annahme, dass entsprechende Angaben falsch und damit irreführend sein könnten.
Im nächsten Schritt werden die entsprechenden Unternehmen über die möglichen Verstöße informiert und gegebenenfalls aufgefordert, diese zu beseitigen. Die Ergebnisse dieses Sweeps werden in die Folgenabschätzung für den Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Stärkung der Rolle der Verbraucher beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft einfließen.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion, den jedes Jahr die Europäische Kommission koordiniert und der im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks durchgeführt wird. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, z.B. 2019 auf Onlineshops, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltswaren und elektronische Geräte verkauft wurden, im Hinblick auf die Einhaltung von EU-Verbraucherschutzrecht, 2018 auf Onlineshops, in denen Waren wie etwa Textilien, Dienstleistungen wie Tickets für Veranstaltungen und digitale Inhalte, wie z. B. Computer-Software, angeboten wurden, 2017 auf den Online-Kauf von Telekommunikationsdienstleistungen, 2016 auf Vergleichswebsites für Reisedienstleister oder 2015 auf die Verbraucherrechte-Richtlinie.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Der Sweep 2020 zum Thema „Greenwashing“ wurde in Deutschland vom Bundesamt für Justiz (BfJ) koordiniert, wobei auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Wettbewerbszentrale an der jeweiligen Überprüfung mitwirkten.
Im Rahmen des jüngsten Sweeps wurden für Deutschland insgesamt 31 Internetseiten vom BfJ, dem vzbv und der Wettbewerbszentrale auf mögliche Verstöße durchgesehen. Von den von der Wettbewerbszentrale geprüften acht Internetseiten waren fünf ohne jede Beanstandung. In drei Fällen hat die Wettbewerbszentrale die betreffenden Unternehmen abgemahnt. In zwei Fällen wurde die betreffenden Internetseiten bereits entsprechend angepasst. Ein drittes Verfahren läuft derzeit noch.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.01.2021 (im Internetangebot der EU-Kommission) >>
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