Die EU-Kommission hat jüngst die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von kommerziellen Internetseiten („Sweep“) zum Thema „Online-Verbraucherkredite“ vorgestellt. Gegenstand der Überprüfung waren Online Angebote zum Abschluss von Kreditverträgen.
Nach den Erkenntnissen der Kommission wurden bei 36 Prozent der überprüften 118 Webseiten Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festgestellt. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen den Verbrauchern von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sollte untersucht werden, ob durch die Anbieter die COVID-19 Pandemie in unlauterer Weise ausgenutzt wird.
Im nächsten Schritt werden die entsprechenden Anbieter über die möglichen Verstöße informiert und gegebenenfalls aufgefordert, diese abzustellen.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion, den jedes Jahr die Europäische Kommission koordiniert und der im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks durchgeführt wird. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, z.B. 2021 zum Thema „Greenwashing“ , 2020 auf irreführende Werbung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, 2019 auf Onlineshops, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltswaren und elektronische Geräte verkauft wurden, im Hinblick auf die Einhaltung von EU-Verbraucherschutzrecht, 2018 auf Onlineshops, in denen Waren wie etwa Textilien, Dienstleistungen wie Tickets für Veranstaltungen und digitale Inhalte, wie z. B. Computer-Software, angeboten wurden, 2017 auf den Online-Kauf von Telekommunikationsdienstleistungen, 2016 auf Vergleichswebsites für Reisedienstleister oder 2015 auf die Verbraucherrechte-Richtlinie.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Der Sweep 2021 zum Thema „Werbung für Online-Verbraucherkredite wurde in Deutschland vom Bundesamt für Justiz (BfJ) koordiniert, wobei auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Wettbewerbszentrale an der jeweiligen Überprüfung mitwirkten.
Weiterführende Informationen
Pressmitteilung der EU Kommission vom 16.04.2021 im Online Angebot der Kommission >>
Pressmitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 20.04.2021im Online Angebot des Bundesamtes >>
pbg
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