Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von insgesamt knapp 500 kommerziellen Internetseiten vorgestellt. Betroffen von dem EU-weiten Website-Screening (sog. Sweep) waren Onlineshops, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltswaren und elektronische Geräte verkauft wurden. Gegenstand der Überprüfung war die Einhaltung von EU-Verbraucherschutzrecht, insbesondere die Vorgaben aus der EU-Verbraucherrechterichtlinie.
Nach den Erkenntnissen der Kommission wurden auf zwei Dritteln der EU-weit überprüften Websites Verbraucher nicht richtig über ihre Rechte informiert:
So seien Verbraucher u.a. in über einem Viertel der geprüften Seiten nicht ordnungsgemäß darüber informiert worden, wie sie ihr Widerrufsrecht ausüben können. In fast der Hälfte der Fälle seien Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die 14tägige Rücksendefrist informiert worden. Über ein Fünftel der geprüften Websites hätten keine vollständigen Preisangaben enthalten, da etwa Versandkosten nicht eingerechnet waren.
Was ist der „Sweep“?
Der Sweep ist eine europaweit durchgeführte Marktüberwachungsaktion, den jedes Jahr die Europäische Kommission koordiniert und der im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks durchgeführt wird. Ziel der Überprüfung ist es festzustellen, ob die EU-Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Jedes Jahr bezieht sich die Überprüfung auf unterschiedliche Branchen und Rechtsbereiche, z.B. in 2018 im Bereich von Onlineshops, in denen Waren wie etwa Textilien, Dienstleistungen wie Tickets für Veranstaltungen und digitale Inhalte wie z. B. Computer-Software angeboten wurden, 2017 im Bereich Online-Kauf von Telekommunikationsdienstleistungen, in 2016 auf Vergleichswebsites für Reisedienstleister oder in 2015 auf die Verbraucherrechte-Richtlinie.
Durchführung des Sweeps in Deutschland
Der Sweep 2019 wurde in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – als zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz – koordiniert, wobei auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Wettbewerbszentrale an der jeweiligen Überprüfung mitwirken.
Im Rahmen des jüngsten Sweeps wurden für Deutschland insgesamt 27 Internetseiten vom BMJV, dem vzbv und der Wettbewerbszentrale auf mögliche Verstöße durchgesehen. Von den von der Wettbewerbszentrale geprüften zehn Internetseiten waren acht ohne jede Beanstandung. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale kleinere Verstöße im Hinblick auf die Informationen zu den Versandkosten festgestellt und die betreffenden Webseitenbetreiber im Wege eines formlosen Hinweises darauf aufmerksam gemacht. In einem dieser beiden Fälle wurde die betreffende Internetseite bereits entsprechend angepasst, im anderen Fall handelt es sich um ein noch laufendes Verfahren.
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31.01.2020 (im Internetangebot der EU-Kommission) >>
ug
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